Im Folgenden möchte ich ihnen meine Therapieausrichtung, die Voraussetzungen für eine ambulante Psychotherapie und den Zugang erläutern.

In meiner Praxis biete ich analytische Psychotherapie und tiefenpsychologische Psychotherapie für Erwachsene an. Beide Therapieformen gehen aus der von Sigmund Freud vor über 100 Jahren begründeten Psychoanalyse, die sich seitdem zu einer modernen Behandlungsmethode fortentwickelt, hervor.

Heute werden die Kosten für beide Therapieformen von den Krankenkassen übernommen.

Vorrausetzung dafür ist das Vorliegen einer sogenannten krankheitswertigen Störung. Dazu gehören z.B. Depressionen, Erschöpfungssyndrome, Angststörungen, Zwangsstörungen, Essstörungen, Traumastörungen, Beziehungsstörungen, Arbeitsstörungen, körperliche Beschwerden mit seelischen Ursachen ( psychosomatische Störungen) Persönlichkeitsstörungen.

In einem Erstgespräch (in der Sprechstunde) wird die Indikation, d.h. die Frage, ob eine Psychotherapie angezeigt ist, geklärt.

Vor dem Beginn einer Therapie sind in der Regel 2-4 Vorgespräche, sogenannte probatorische Sitzungen vorgesehen, die einem ersten Verstehen und der weiteren Diagnostik dienen, auf deren Grundlage dann eine Psychotherapie beantragt werden kann.

Ich kann Ihnen drei verschiedene Formen von Psychotherapie anbieten.

  • Analytische Psychotherapie ( 80 -300 Stunden / 2-3 Std. die Woche)
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (60 – 100 Std. / 1 Std. die Woche)
  • Kurzzeittherapie ( 12 -24 Stunden / 1 Std. die Woche)

Welche gegebenenfalls für Sie in Frage kommt, wird mit ihnen in den Vorgesprächen geklärt.

Zum formalen Therapieantrag des Patienten wird von mir ein inhaltlicher Bericht zur Störung, d.h. den Symptomen, wichtigen Lebensereignissen, dem Problemverständnis und daraus resultierendem Behandlungsplan anonymisiert an einen Gutachter der Krankenkasse geschickt, damit die Behandlung dann genehmigt werden kann.